Kanzlei für Arbeitsrecht
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Neuerungen 2025 - Top 5 im Arbeitsrecht
1. Das Bürokratieentlasungsgesetz IV führt im Arbeitsrecht dazu, dass ab dem 1. Januar 2025 die wesentlichen Vertragsbedingungen eines Arbeitsverhältnisses in Textfrom z.B. elektronisch via E-Mail dem Arbeitnehmer übermittelt werden dürfen. Dies gilt aber nicht soweit der Arbeitnehmer auf die Schriftform besteht oder für befristete Verträge oder besonders risikobehaftete Branchen wie z.B. in Bereichen wie dem Bau- und Gaststättengewerbe oder Branchen, die dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz unterliegen.
2. Bisher war die Erteilung eines Arbeitszeugnisses in elektronischer Form ausgeschlossen. Nun darf das Arbeitszeugnis mit Zustimmung des Arbeitnehmers digital ausgestellt werden (§ 109 Abs. 3 GewO), sofern eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) verwendet wird (§ 126a BGB). Der Zeitstempel könnte jedoch in der Praxis zu neuen Problemen führen.
3. Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben. Die monatliche Verdienstgrenze steigt für Minijobs somit von 538 Euro auf 556 Euro.
4. Bisher konnten Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt bei der Auszahlung einer Abfindung anwenden und so ggf. den Steuersatz für den Arbeitnehmer senken, § 39b Abs. 3 Satz 9 und 10 EStG. Ab Januar 2025 sind die Arbeitgeber nicht mehr für die Fünftelregelung zuständig. Die Finanzämter übernehmen die Erstattung des Steuervorteils. Die Fünftelregelung muss vom Arbeitnehmern via Steuererklärung beantragt werden.
5. Ab dem 02.02.2025 müssen Arbeitgeber (Anbieter und Betreiber von KI-Systemen) gem. Art. 4 KI-VO Maßnahmen ergreifen, die sicherstellen, dass „ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“. Ab dem 2. Februar sind einige KI-Praktiken ausdrücklich verboten.
Künstliche Intelligenz und Betriebsrat
Der Einsatz von sog. "digitalen Helfern" in der alltäglichen Arbeit und Betrieb nimmt zu. Und wird zunehmend auch ein Thema für kleine und mittlere Unternehmen und den Betriebsrat. Ähnlich wie der Betriebsrat in den Themen "Big Data" und "Datenschutz" auf eine Verhältnismäßigkeit zu achten hat bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten - gehen ähnliche, wenn nicht sogar weitreichendere Gefahren beim Einsatz von künstlicher Intelligenz für die Beschäftigten aus. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) muss daher nach dem Maßstab der DSGVO und des BetrVG erfolgen...
Kurzübersicht Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Seit 18.06.2021 ist das Betriebsrätemodernisierungsgesetz in Kraft getreten - dies hat zu einigen wichtige Änderungen insbesondere im Betriebsverfassungsrecht geführt: z.B. Virtuelle Sitzungen sind weiterhin mit entsprechender Geschäftsordnung möglich. Hier eine Kurzübersicht ...
Seminar vertrauensvolle Zusammenarbeit im Betrieb
Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Betriebsräte. Die Erfahrung zeigt, dass beide Seiten eigentlich nicht miteinander streiten wollen - aber vielleicht ein gemeinsames solides Grundlagenwissen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungrecht sowie ein Qualitätsmanagement (Formulare, Vorgehensweisen, Checklisten) für die gemeinsame Zusammenarbeit benötigen um die notwendige Routine und Grundlagen zu entwicklen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Inhalte werden individuell abgestimmt.
Checkliste: Videokonferenz
Hier finden Sie ein Liste mit Anregungen, was Sie bei der Auswahl der Software und bei der Durchführung einer Videokonferent beachten sollten nzw. müssen. Die Liste wird regelmäßig ergänzt.
Aufhebungsvertrag - unterzeichnen?
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag (Exit Offer) unterzeichnen sollten Sie sich umfassend informieren und beraten lassen. Hier sind viele Faktoren zu berücksichtigen (ggf. Sperre Arbeitslosengeld, Steuern, Abfindungssumme, Outplacement etc.)
Kündigung - was nun?
Eine Kündigung
stellt einen groben Einschnitt in die aktuelle Lebenssituation dar.
Betroffene sind in der Regel zuerst einmal schockiert und wehren sich
nicht schnell genug. Dabei muss man gerade im Arbeitsrecht schnell aktiv werden, denn es gibt hier kurze Fristen.
Arbeitsrecht und Soziale Netzwerke
Arbeitsrechtliches Wissen - Bewerbungsgespräche führen
Was darf im Bewerbungsgespräch gefragt werden ohne Indizien für eine Diskiminierung zu setzen? Wann haben Bewerber ein "Recht zur Lüge"?Datenschutz und Arbeitsrecht
Der Betriebsrat spielt eine tragende Rolle beim Beschäftigtendatenschutz
Beispiel für Personenbezogene Daten: Zeugnisse, Personalnummer, Name, Geburtsdatum, Lebenslauf, Alter, Familienstand
Einige Daten sind sogar besonders schützenswert, da diese unter eine besondere Kategorie von personenbezogenen Daten nach Art. 9 DSGVO fallen ...weiter
Betriebsvereinbarungen schreiben und verhandeln
Kompetenztag/Workshop für Ihren Betrieb
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Um ein Beratungsgespräch z.B. für eine Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag optimal vorzubereiten ist es wichtig, dass alle wichtigen Unterlagen zur Durchsicht vorliegen:
- Alle Verträge (Arbeitsvertrag, Ergänzungen zum Arbeitsvertrag)
- ggf. Entwurf Aufhebungsvertrag
- Schriftwechsel, den Sie bereits mit der Gegenseit geführt haben
- Wenn Sie für jemand anders auftreten, eine Vollmacht
- Versicherungsschein, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (Wartezeit erfüllt, Selbstbeteiligung?)
- Kontoverbindung (IBAN, BIC)
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein:
- Kündigungsschreiben
- Abmahnungsschreiben
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertragsentwurf
- Arbeitslosengeldbescheinigung der Agentur für Arbeit (Bezugsdauer und Höhe)
- Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung, Berufskrankheit welche anerkannt ist
- Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen (z.B. Kündigungsschutzklage)
- Aufstellung (Tage/Stunden) der noch nicht abgerechnet Überstunden
- Aufstellung über genommenen und noch offenen Urlaub
- Aufstellung über einzelne Mobbing-Vorkommnisse mit konkreter Beschreibung (Wer?, Wann?, Wo?, Wie?)
- Anwendbarer Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung