Kanzlei für Arbeitsrecht
Gesetzliche Neuerungen 2021
Auch im Jahr 2021 gibt es zahlreiche Neuerungen. Um nur einige zu nennen: Ab Januar 2021 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn von 9,50 Euro brutto je Stunde und ab Juli 2021 ein Mindestlohn von 9,60 Euro brutto je Stunde.
Hierauf sollten sich Betriebe vorbereiten: Bis Ende Dezember 2021 muss die europäische Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Whistleblowern in nationales Recht umgesetzt werden. Daher sollten Arbeitgeber und Betriebsräte sich hierzu bereits Gedanken machen. Die Entwicklungen zur neuen Transparentrichtline RL (EU) 2019/1152 "transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen" sollten beobachtet werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften dieser Richtlinie bis zum 01.08.2022 in nationales Recht umsetzen. Dies stellt die Praxis vor zahlreiche Fragen - insbesondere bzgl. der Arbeitsvertragsgestaltung und etwaige Anforderungen an eine Kündigung.
Arbeitsvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen haben die Themen: Kurzarbeit, HomeOffice, flexible Lohngestaltung eine tragende Rolle eingenommen.
Mit Spannung werden auch einige Gerichtsentscheidungen erwartet z.B. zum Urlaubsrecht, Teilzeitbeschäftigten und dem Sonderkündigungsschutz des Datenschutzbeauftragen. Hierzu hat das Bundesarbeitgericht Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union gerichtet
Die aktuelle Corona (Covid-19) Situation stellt Betriebe vor zahlreiche Herausforderungen. Natürlich geht es in erster Linie um die Gesundheitssicherung und Existenzsicherung nun. Hier können Kurzarbeitergeld, Gesunheitsschutzmaßnahmen einen große Rolle spielen. Darüber hinaus ist diese Ausnahmesituation aber auch als Chance zu begreifen die Felder: Digitalisierung, Datenschutz, Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), Home-Office, Onlinekonferenzen, Online-Schulungen, Qualifizierungsbedarf etc. im eigenen Betrieb voranzutreiben.
Seminar vertrauensvolle Zusammenarbeit im Betrieb
Das Seminar richtet sich sowohl an Arbeitgeber, Personalverantwortliche und Betriebsräte. Die Erfahrung zeigt, dass beide Seiten eigentlich nicht miteinander streiten wollen - aber vielleicht ein gemeinsames solides Grundlagenwissen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungrecht sowie ein Qualitätsmanagement (Formulare, Vorgehensweisen, Checklisten) für die gemeinsame Zusammenarbeit benötigen um die notwendige Routine und Grundlagen zu entwicklen für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Inhalte werden individuell abgestimmt.
Checkliste: Videokonferenz
Hier finden Sie ein Liste mit Anregungen, was Sie bei der Auswahl der Software und bei der Durchführung einer Videokonferent beachten sollten nzw. müssen. Die Liste wird regelmäßig ergänzt.
Hier finden Sie eine kurze Übersicht zum Thema Kurzarbeit und Corona-Virus. Dank der Kollegin Maria Rossella Gervasio ist diese Information auch in italienischer Sprache verfügbar...
Arbeitsrecht und Corona-Virus
Da mich aktuell eine menge Fragen zu diesem Thema erreichen habe ich eine kleine Übersicht zusammen gestellt ... weiter
Aufhebungsvertrag - unterzeichnen?
Bevor Sie einen Aufhebungsvertrag (Exit Offer) unterzeichnen sollten Sie sich umfassend informieren und beraten lassen. Hier sind viele Faktoren zu berücksichtigen (ggf. Sperre Arbeitslosengeld, Steuern, Abfindungssumme, Outplacement etc.)
Kündigung - was nun?
Eine Kündigung stellt einen groben Einschnitt in die aktuelle Lebenssituation dar. Betroffene sind in der Regel zuerst einmal schockiert und wehren sich nicht schnell genug. Dabei muss man gerade im Arbeitsrecht schnell aktiv werden, denn es gibt hier kurze Fristen.
Arbeitsrecht und Soziale Netzwerke
Arbeitsrechtliches Wissen - Bewerbungsgespräche führen
Was darf im Bewerbungsgespräch gefragt werden ohne Indizien für eine Diskiminierung zu setzen? Wann haben Bewerber ein "Recht zur Lüge"?Datenschutz und Arbeitsrecht
Der Betriebsrat spielt eine tragende Rolle beim Beschäftigtendatenschutz
Beispiel für Personenbezogene Daten: Zeugnisse, Personalnummer, Name, Geburtsdatum, Lebenslauf, Alter, Familienstand
Einige Daten sind sogar besonders schützenswert, da diese unter eine besondere Kategorie von personenbezogenen Daten nach Art. 9 DSGVO fallen ...weiter
Betriebsvereinbarungen schreiben und verhandeln
Kompetenztag/Workshop für Ihren Betrieb
Welche Unterlagen muss ich mitbringen?
Um ein Beratungsgespräch z.B. für eine Kündigungsschutzklage, Aufhebungsvertrag optimal vorzubereiten ist es wichtig, dass alle wichtigen Unterlagen zur Durchsicht vorliegen:
- Alle Verträge (Arbeitsvertrag, Ergänzungen zum Arbeitsvertrag)
- ggf. Entwurf Aufhebungsvertrag
- Schriftwechsel, den Sie bereits mit dem Gegner geführt haben
- Wenn Sie für jemand anders auftreten, eine Vollmacht
- Versicherungsschein, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben (Wartezeit erfüllt, Selbstbeteiligung?)
- Kontoverbindung (IBAN, BIC)
Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein:
- Kündigungsschreiben
- Abmahnungsschreiben
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsvertragsentwurf
- Arbeitslosengeldbescheinigung der Agentur für Arbeit (Bezugsdauer und Höhe)
- Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung, Berufskrankheit welche anerkannt ist
- Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen (z.B. Kündigungsschutzklage)
- Aufstellung (Tage/Stunden) der noch nicht abgerechnet Überstunden
- Aufstellung über genommenen und noch offenen Urlaub
- Aufstellung über einzelne Mobbing-Vorkommnisse mit konkreter Beschreibung (Wer?, Wann?, Wo?, Wie?)
- Anwendbarer Tarifvertrag
- Betriebsvereinbarung