Home Office - Datenschutz

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Einen Rechtsanspruch auf Home-Office gibt es aktuell nicht (LAG Köln vom 24.5.2016 - 12 Sa 677/13).

Auch wenn Beschäftigte von einem Home-Office oder gar komplett Mobil für den Arbeitgeber tätig sind, so muss der Arbeitgeber als Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) sog. technische organisatorische Maßnahmen (TOM) treffen um den Schutz der personenbezogener Daten zu gewährleistet (Art. 32 DSGVO). Insbesondere Beschäftigte im Home- oder Mobile Office müssen für den Schutz personenbezogenen Daten sensibilisiert und entsprechend geschult werden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Maßnahmen treffen und einhalten damit Dritte (Art. 4 Nr. 10 DSGVO) z.B. Familienangehörige, privater Besuch, Nachbarn nicht zufällig Informationen einsehen oder wahrnehmen können.

Die Risiken beim Home-Office/Mobile Office lassen sich nicht gänzlich vermeiden, daher ist es wichtig eine Risikoanalyse zu tätigen vielleicht sogar eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA), Art. 35 DSGVO. Ein wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit Home-Office kommt der IT-Sicherheit zu. Die zur Verfügung gestellte der IT-Ausstattung (Notebook, Drucker, Tablet etc.) sollte nicht privat genutzt werden und entsprechend verschlüsselt sein. Dritte dürfen keinen Zugriff auf diese Arbeitsmittel haben. Eine sichere Verbindung zum Betrieb z.B. via SSL ist eine wichtige Grundlage.

Soweit noch nicht geschehen, sollte eine E-Mail Regelung getroffen werden. Diese sollte z.B. beinhalten, dass die geschäftliche E-Mail-Adresse nicht auf private Postfächer weiterzuleiten ist.

Sinnvoll ist es sich in der Home-Office Vereinbarung als Arbeitgeber den vorangekündigten Zugang zur Wohnung einräumen zu lassen (ggf. Einwilligung Dritter z.B. Mitbewohner nötig), um die Überprüfung des Arbeitsschutzes und des Datenschutzes zu gewährleisten. 

Es muss auch ein Handlungskonzept vorliegen, was geschieht, wenn ein PC nicht mehr funktionier oder keine Internetverbindung mehr vorhanden ist  oder keine Verbindung zum VPN aufgebaut werden kann (Störfall).