Checkliste vertauensvolle Zusammenarbeit

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  • Erinnern Sie sich gelegentlich daran erinnern, dass für beide Betriebsparteien der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit gilt, §§ 2, 74 BetrVG.
  • Nutzen Sie das Monatsgespräch zum regelmäßigen Austausch nicht nur wenn Probleme anstehen, § 74 Abs. 1 BetrVG
  • Sprechen Sie stets in einem angemessenen, respektvollen Ton miteinander
  • Behalten Sie diesen angemessen, respektvollen Ton auch in der E-Mail Kommunikation etc. bei.
  • Schaffen Sie Regeln für die Kommunikation und Informationen, 
  • Verwenden Sie für typische Abläufe Formulare und Checklisten.
  • Gehen Sie nicht direkt davon aus, dass eine Seite etwas aus Prinzip nicht optimal macht, sondern sprechen Sie den Optimierungsbedarf an und suchen Sie zunächst nach einer ein gemeinsamen Lösung.
  • Die Betriebsparteien sollten beide ein solides Grundlagenwissen im Betriebsverfassungsrecht haben. Zwischendurch kann auch ein gemeinsames Seminar sinnvoll sein. 
  • Sprechen Sie mögliche Verstöße zunächst intern an und versuchen Sie diese einvernehmlich zu lösen. 
  • Erfahrungsgemäß schadet es nicht, wenn beide Betriebspartner entsprechend in Kommunikation und Konfliktlösung geschult werden ;-)
  • Teilen Sie Termine frühzeitig mit unf geben Sie die entsprechende Informationen rechtzeitig weiter damit die Beteiligungsrecht gewahrt werden können.
  • Die Betriebspartner sollten jeweils Zugriff auf einen aktuellen Arbeitsrecht und BetrVG Kommentar haben, damit können schon viele kleine Unstimmigkeiten behoben werden. 
  • Versuchen Sie gemeinsam alternative Lösungen zu entwickeln.

Die Liste ist nicht abschließend und wird auch noch ergänzt. Gerne können Sie auch Anregungen einsenden zum Ergänzen.

Viel Erfolg!

Maria Dimartino