Betriebsvereinbarung

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Eine Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.  Regelungen hierzu finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (§ 77 BetrVG). Ein Betriebsrat ist die betriebliche Arbeitnehmervertretung im Betrieb und kann gewählt werden sobald mindestens fünf ständige wahlberechtigte Arbeitnehmer beschäftigt werden. Durch Betriebsvereinbarungen können bestimmte Sachverhalte geregelt werden, die dann automatisch für alle Arbeitnehmer*innen des Betriebes gelten- ohne dass die Arbeitnehmer*innen diese mit unterschreiben müssen (sog. normative Wirkung). Daher nennt man die Betriebsvereinbarung auch „Gesetz des Betriebes“. Typische Regelungen in Betriebsvereinbarungen sind Arbeitszeit, Arbeitszeitkonten, E-Mail und Internetnutzung, Beschäftigtendatenschutz, Kurzarbeit etc. Der Arbeitgeber hat die Betriebsvereinbarungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen. Da die Betriebsvereinbarung automatisch greift, sollten Beschäftigte sich über bestehende Betriebsvereinbarungen informieren. 

Bei der Entwicklung von Betriebsvereinbarung ist die sog. Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 BetrVG zu beachten, wonach Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen die in Tarifverträgen geregelt werden sind oder üblicherweise in Tarifverträge geregelt werden nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein dürfen. Ausnahme es gibt etwaige Öffnungklauseln in Tarifverträgen. 

Gerne helfe ich Ihnen Betriebsvereinbarungen zu verschiendenen Themen zu entwickeln.