Betriebliche Übung

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Eine betriebliche Übung ist die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aufgrund derer der Arbeitnehmer darauf vertrauen kann, dass diese Verhaltensweisen auch in Zukunft im Arbeitsverhältnis bestehen und ihm eine bestimmte Leistung auf Dauer gewährt wird. Diese gleichförmige Verhaltensweise kann sich auf Geld- oder Sachleistungen beziehen.

Ein Beispiel für eine betriebliche Übung ist das Weihnachtsgeld. Wenn Weihnachtsgeld in der gleichen Höhe mehrere Jahre regelmäßig (mindestens 3 mal) gewährt wurde, kann das grundsätzlich auch für die Folgejahre einen Anspruch des Arbeitnehmers darauf begründen. (Ausnahme: Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt des Arbeitgebers)

Eine vereinbarte betriebliche Übung kann nicht vom Arbeitgeber einseitig aufgehoben oder geändert werden. Dies ist nur durch einen Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung  bzw. Kündigung möglich.

Wenn ein Arbeitgeber das Entstehen einer betrieblichen Übung verhindern will, muss er gegenüber den Arbeitnehmern eindeutig klarstellen, dass eine Bindung für die Zukunft ausgeschlossen ist und das Weihnachtsgeld beispielsweise unter Vorbehalt ODER freiwillig gezahlt wird. (SG)