Arbeitszeugnis

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Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses. Es wird zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. 

Manchmal kann es auch sinnvoll sein, sich während eines Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen (z.B. Vorgesetzten - oder Abteilungswechsel). 

Der Anspruch auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses stellt sowohl den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer vor eine größere Hürde. Denn die Zeugnissprache ist komplex und auch der Aufbau eines Arbeitszeugnisses muss einer ganz bestimmten Form entsprechen.

Besonderheiten sind bei Mitarbeiter mit Führungsverantwortung zu berücksichtigen.

Gerichtliche Durchsetzung: Das Arbeitgericht ist zuständig für Zeugniserteilungsansprüche, Berichtigungsansprüche