Übersicht Rechtmaeßigkeitsvoraussetzungen eines Streiks

twitter google linkedin xing youtube

  • Von einer Gewerkschaft getragen (vgl. § 74 Abs. 2 BetrVG)  - Arbeitskampfbeschluss
  • Richtet sich gegen sozialen Gegenspieler
  • Tariflich regelbares u. zulässiges Ziel
  • Kein Verstoß gegen die Friedenspflicht
  • Letztes Mittel (Ultima Ratio)
  • Verhältnismäßig: 
    • Alle Verhandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft
    • Faire Kampfführung (keine Zerstörung, Behinderung, Erhaltungs- bzw. Notstandsarbeiten müssen gewahrt bleiben, Notversorgung, Berücksichtigung des Gemeinwohls)
Fehlen einer dieser Voraussetzungen > wilder Streik, nicht von Art. 9 Abs. 3 GG geschützt, Unterlassen- und Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers möglich.